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Wann benötige ich die Hilfe
eines Pflegedienstes?
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungs-
gesetzes sind Sie dann, wenn Sie wegen einer
körperlichen, geistigen oder psychischen Krankheit oder
Behinderung für die gewöhnliche und regelmäßig
wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem
Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegebedürftigkeit kann jedoch auch dann vorliegen, wenn Sie beispielsweise unter
Gedächtnisstörungen leiden oder Ihnen die Orientierung in Wohnung und Umgebung schwerfällt.
Es kommt immer darauf an, ob Sie ganz oder teilweise und zu bestimmten Zeiten nicht in der Lage sind,
Verrichtungen des täglichen Lebens selbstständig auszuüben.
Es handelt sich hierbei um folgende Verrichtungen:
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Im Bereich der Körperpflege
Das Waschen, das Duschen, das Baden, die Zahnpflege, das Kämmen,
das Rasieren, die Darm- und Blasenentleerung.
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Im Bereich der Ernährung
Das mundgerechte Zubereitung von Nahrung, die Aufnahme von Nahrung.
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Im Bereich der Mobilität
Das Aufstehen, das Zu-Bett-Gehen, das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen,
das Verlassen und Aufsuchen der Wohnung.
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Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung
Das Einkaufen, das Kochen, das Reinigen der Wohnung, das Spülen,
das Waschen der Wäsche und Bekleidung.
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Pflegebedürftig sind diejenigen, die bei diesen Verrichtungen Unterstützung,
die teilweise oder vollständig Übernahme dieser Verrichtung, oder bei der
Ausführung dieser Verrichtungen Beaufsichtigung und / oder Anleitung benötigen.