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REFERENZEN: Aktuelle Bewertung     des MDK
FAQ‘s
Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege und worin unterscheiden sich diese beiden Begriffe inhaltlich? Die häusliche Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung welche in Anspruch genommen werden kann, wenn für den Pflegebedürftigen ein Pflegegrad festgestellt und zuerkannt worden ist. Die häusliche Krankenpflege ist eine ärztlich zu verordnende Behandlungspflege im häuslichen Umfeld. Es handelt sich um eine Sachleistung der Krankenkasse. Sie ist immer dann angezeigt, wenn z. B. eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, aber klinisch nicht durchgeführt werden kann. Näheres dazu finden Sie unter § 37 Abs. 1 SGB V. Durch die häusliche Krankenpflege kann bei weiter erforderlichem Pflege- und Behandlungsbedarf z. B. nach einer Operation, der Krankenhausaufenthalt verkürzt werden. Es können auch Behandlungsmaßnahmen erforderlich sein, die keines Krankenhausaufent- haltes bedürfen, aber zu Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels notwendig sind und von ambulanten Pflegekräften ausgeführt werden können (§ 37 Abs. 2 SGB V.) wie z. B. Verbände, Wundreinigung oder Injektionen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad? Die Pflegegrade sind die Ablösung der Pflegestufen und wurden im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1. Januar 2017 eingeführt. Mit den Pflegegraden kam ein neues Punktesystem - siehe auch Menüpunkt Pflegegrade  sowie Ergänzungen, welche vor allem psychische und neurologische Erkrankungen mehr berücksichtigen.  Im Prinzip ist es nur ein neuer Begriff und dient genauso der Einstufung von Einschränkungen.
Wer erstellt das Gutachten für die Beantragung von Pflegeleistungen? Diese Gutachten werden von einem Gutachter/in des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wenn Sie gesetzlich versichert sind oder auch im Falle einer privaten Versicherung von speziell zugelassenen Gutachterstellen. Der Gutachter nimmt den Pflegebedürftigen in Augenschein, zumeist im Rahmen eines Hausbesuches oder auch im Krankenhaus.
Wo beantragt man den Pflegegrad? Es muss in dem Sinne kein direkter Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad gestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über die Beantragung von Pflegeleistungen. Diesen Pflegeleistungen muss die Pflegeversicherung oder Pflegekasse zustimmen. Die Pflegekassen sind den jeweiligen Krankenkassen angeschlossen. Die Beurteilung auf welcher die Zustimmung oder auch Ablehnung erfolgt basiert auf einem zu erstellenden Gutachten, in dem Empfehlungen ausgesprochen werden.
Welchen Pflegegrad bekomme ich? Bei den Pflegegraden bzw. bei der Beurteilung, welcher Pflegegrad Ihnen bescheinigt wird kommt es auf die im wahrsten Sinne des Wortes Pflegebedürftigkeit an. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist im § 14 SGB (Sozialgesetzbuch) XI klar definiert.
Dürfen Angehörige den Pflegegrad für ein Familienmitglied beantragen? Neben dem Versicherten, dürfen Familienangehörige, Freunde und Bekannte sowie mögliche gesetzliche Vertretungen einen Pflegegrad beantragen. Für die Beantragung durch Dritte bedarf es einer schriftlichen Vollmacht. Im Übrigen übernehmen auch wir als ambulanter Pflegedienst solche Anträge auf Wunsch vor.
FAQ‘s
Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege und worin unterscheiden sich diese beiden Begriffe inhaltlich? Die häusliche Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung welche in Anspruch genommen werden kann, wenn für den Pflegebedürftigen ein Pflegegrad festgestellt und zuerkannt worden ist. Die häusliche Krankenpflege ist eine ärztlich zu verordnende Behandlungspflege im häuslichen Umfeld. Es handelt sich um eine Sachleistung der Krankenkasse. Sie ist immer dann angezeigt, wenn z. B. eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, aber klinisch nicht durchgeführt werden kann. Näheres dazu finden Sie unter § 37 Abs. 1 SGB V. Durch die häusliche Krankenpflege kann bei weiter erforderlichem Pflege- und Behandlungsbedarf z. B. nach einer Operation, der Krankenhausaufenthalt verkürzt werden. Es können auch Behandlungsmaßnahmen erforderlich sein, die keines Krankenhausaufent-haltes bedürfen, aber zu Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels notwendig sind und von ambulanten Pflegekräften ausgeführt werden können (§ 37 Abs. 2 SGB V.) wie z. B. Verbände, Wundreinigung oder Injektionen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad? Die Pflegegrade sind die Ablösung der Pflegestufen und wurden im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1. Januar 2017 eingeführt. Mit den Pflegegraden kam ein neues Punktesystem - siehe auch Menüpunkt Pflegegrade  sowie Ergänzungen, welche vor allem psychische und neurologische Erkrankungen mehr berücksichtigen.  Im Prinzip ist es nur ein neuer Begriff und dient genauso der Einstufung von Einschränkungen.
Wo beantragt man den Pflegegrad? Es muss in dem Sinne kein direkter Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad gestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über die Beantragung von Pflegeleistungen. Diesen Pflegeleistungen muss die Pflegeversicherung oder Pflegekasse zustimmen. Die Pflegekassen sind den jeweiligen Krankenkassen angeschlossen. Die Beurteilung auf welcher die Zustimmung oder auch Ablehnung erfolgt basiert auf einem zu erstellenden Gutachten, in dem Empfehlungen ausgesprochen werden.
Wer erstellt das Gutachten für die Beantragung von Pflegeleistungen? Diese Gutachten werden von einem Gutachter/in des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wenn Sie gesetzlich versichert sind oder auch im Falle einer privaten Versicherung von speziell zugelassenen Gutachterstellen. Der Gutachter nimmt den Pflegebedürftigen in Augenschein, zumeist im Rahmen eines Hausbesuches oder auch im Krankenhaus.
Welchen Pflegegrad bekomme ich? Bei den Pflegegraden bzw. bei der Beurteilung, welcher Pflegegrad Ihnen bescheinigt wird kommt es auf die im wahrsten Sinne des Wortes Pflegebedürftigkeit an. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist im § 14 SGB (Sozialgesetzbuch) XI klar definiert.
Dürfen Angehörige den Pflegegrad für ein Familienmitglied beantragen? Neben dem Versicherten, dürfen Familienangehörige, Freunde und Bekannte sowie mögliche gesetzliche Vertretungen einen Pflegegrad beantragen. Für die Beantragung durch Dritte bedarf es einer schriftlichen Vollmacht. Im Übrigen übernehmen auch wir als ambulanter Pflegedienst solche Anträge auf Wunsch vor.
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