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Organisation des Pflegedienstes
Unser Pflegedienst erbringt Pflegedienstleistungen nach dem
Leistungskatalog der häuslichen Pflege gemäß Pflegever-
sicherungsgesetz, Leistungen der häuslichen Pflege gemäß
BSHG (Bundessozialhilfegesetz) und Leistungen der häus-
lichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V (ggf. Leistungen der
Haushaltshilfen nach § 38 SGB V).
Die Pflege der Patienten wird durch entsprechendes
qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet. Der feste
Ansprechpartner für Patienten und Angehörige ist die
Pflegedienstleitung und deren Stellvertreter.
Durch regelmäßige Dienstbesprechungen, den engen Kontakt der Mitarbeiter untereinander sowie eine
ausführliche und mündliche Dienstübergabe wird eine individuelle und kontinuierliche Betreuung der
Patienten gewährleistet.
Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen
Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durch.
Sollte sich der Patient in einer anderen Pflegeeinrichtung befinden (z. B. Krankenhaus), so führen wir
wenn möglich dort den Erstbesuch und die Pflegeanamnese durch.
Anhand eines standardisierten Pflegeanamnesebogens werden Informationen zum Pflegebedarf, die
Möglichkeit der aktivierenden Pflege sowie der Ressourcen des Patienten ermitteln.
Angehörige und andere Bezugspersonen des Pflegebedürftigen werden in die Datenerhebung mit
einbezogen. Kulturelle, religiöse und sonstige individuelle Bedürfnisse des Patienten werden
berücksichtigt.
Aufgrund der Pflegeanamnese wird in Absprache mit dem Pflegebedürftigen eine Pflegeplanung erstellt
sowie Maßnahmen und Ziele festgelegt. Hierbei gilt es die Ressourcen der Patienten und die mögliche
Leistung Dritter zu beachten.
Als Grundlage der Pflegedurchführung dient uns das Pflegemodell von Virginia Henderson. Der
Pflegebedürftige sollte so versorgt werden, wie er es selbst tun würde, wenn es ihm möglich wäre.
Diese Hilfeleistung hat in der Weise zu geschehen, dass der Kranke so rasch wie möglich seine
Unabhängigkeit wieder erlangt bzw. behält.
Die Pflegeplanung wird regelmäßig in Bezug auf Effektivität (Art der Maßnahmen) und Effizienz
(Wirksamkeit der Maßnahmen) evaluiert und in Absprache mit dem Patienten oder/und Angehörigen der
Entwicklung des Pflegeverlaufs angepasst. Wünsche der Patienten werden selbstverständlich
berücksichtigt. Das Ergebnis der Evaluation (sach- und fachgerechte Untersuchung und Bewertung) wird
schriftlich erfasst.
Alle Daten des Patienten und des Pflegeverlaufs werden in einem standardisierten Pflegedokumen-
tationssystem festgehalten. Dieses besteht aus dem Stammblatt, der Pflegeanamnese, der
Pflegeplanung, des Pflegeberichtes und dem Leistungserfassungsbogens.
Je nach Besonderheit des Einzelfalls werden weitere Formblätter hinzugefügt (z. B. Medikamentenplan,
Bilanzblatt, Lagerungsblatt u.s.w.).
Die Dokumentationsunterlagen werden sach- und fachgerecht geführt und beim Patienten aufbewahrt.
Somit sind sie allen an der Pflege und Therapie Beteiligten jederzeit zugänglich. Für eine etwaige
Verlegung des Patienten in eine andere Pflegeeinrichtung ist ein Pflegeüberleitungsbogen vorhanden.
(DAN - Produkte).